Immobilienkauf in Griechenland

Erwägen Sie, eine Immobilie in Griechenland zu erwerben? Dann lesen Sie bitte die unten stehenden Informationen.

Rechtsanwalt

Um ein Haus in Griechenland zu kaufen, ist es unerlässlich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei den rechtlichen und administrativen Verfahren behilflich sein. Zudem wird er eine umfassende Überprüfung der Immobilie durchführen, die folgende Punkte umfasst:

- Überprüfung, ob die Immobilie frei von Hypothekenvermerken ist

- Überprüfung, ob es Beschränkungen oder Verbote für die Immobilie gibt

- Überprüfung, ob die Immobilie frei von Pfandrechten, rechtlichen Belastungen oder Verbindlichkeiten ist

- Überprüfung der korrekten Maße der Immobilie

- Überprüfung des Immobilieneigentums 

Wenn Sie eine Immobilie bei Barclay Conrad’s kaufen, wird sich unser Team um diese Angelegenheiten kümmern. Unser Rechtsanwalt wird diese Überprüfungen für Sie durchführen.

Steuerberater

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines Steuerberaters. Ihr Steuerberater kann Ihnen bei der Steuererklärung behilflich sein und Ihnen Informationen zur Immobilienbesteuerung in Griechenland geben. 

Beim Kauf von Immobilien in Griechenland fallen eine Übertragungssteuer in Höhe von 3% des Kaufpreises an, die an die griechischen Steuerbehörden zu entrichten ist.

Zusätzlich sind Notargebühren und Gebühren für die öffentliche Registrierung zu entrichten.

Des Weiteren fällt in Griechenland eine jährliche Grundsteuer an, deren Höhe vom Wert Ihrer Immobilie abhängt.

Für den Kauf einer Immobilie in Griechenland ist eine griechische Steuernummer (AFM) erforderlich.

Unser Team wird auch dies für Sie arrangieren.

Notar

In Griechenland ist der Notar unabhängig und vertritt weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers.

Der endgültige Kaufvertrag wird vom Käufer und Verkäufer im Büro des Notars unterzeichnet. Der Notar reicht den Vertrag beim Grundbuchamt oder dem örtlichen Katasteramt (Vermessungsamt) ein.

Die Kosten für die Eintragung ins Kataster belaufen sich auf etwa 0,5% des Kaufpreises.

Die Notargebühren betragen 2% des im Dokument angegebenen Betrags zuzüglich 24% Mehrwertsteuer.

Griechisches Bankkonto

Es ist nicht zwingend erforderlich, direkt ein griechisches Bankkonto zu eröffnen, jedoch werden zu einem späteren Zeitpunkt Zahlungen darüber abgewickelt werden müssen. Beispielsweise zur Begleichung Ihrer Steuern, Versicherungen, Wasser- und Stromrechnungen.

Um ein Bankkonto zu eröffnen, ist es erforderlich, einer Bank Ihrer Wahl die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Reisepass

- Ihre griechische Steuernummer (AFM)

- Nachweis Ihrer Wohn- und Arbeitsadresse

- Nachweis Ihres Einkommens (Kopie des Arbeitsvertrags oder Auszug aus der Handelskammer)

Bitte beachten Sie, dass eine Einzahlung erforderlich ist, um die Bankgebühren zu begleichen.

Der Kauf einer Immobilie in Griechenland als Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie kein EU-Bürger sind und ein Haus in Griechenland kaufen möchten, könnte das Golden Visa-Programm (Staatsbürgerschaft durch Investition) für Sie interessant sein.

Es ist eines der beliebtesten Investorenvisaprogramme in der EU. Durch eine Investition von mindestens 250.000 Euro in Immobilien in Griechenland erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. Auch Ihre Familienmitglieder können in den Antrag einbezogen werden.

Nach Ablauf der fünf Jahre kann das Visum verlängert werden. Das griechische Golden Visa-Programm ermöglicht es Ihnen und Ihren Familienmitgliedern, visumfrei im Schengen-Raum Europas zu reisen.

Bei Barclay Conrad’s begleiten wir Sie während des gesamten Kaufprozesses. Sie brauchen sich nicht um einen Anwalt, Buchhalter oder Notar zu kümmern.

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